Trinkgeld Hochzeit

Trinkgeld Hochzeit – Eine Kulturfrage

In der Gastronomie gilt ein Trinkgeld von rund zehn Prozent des Rechnungsbetrages als adäquate Anerkennung für die Servierkräfte, ob diese Menge Trinkgeld auch für die Hochzeit gültig ist, ist eine andere Frage. Diese Faustregel auf andere Dienstleistungsbereiche umzumünzen, ist nämlich nicht immer angebracht. Und natürlich auch nicht jedem gegenüber, der eine Leistung für Sie erbringt.



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Trinkgeld Hochzeit 2

Peinlich, peinlich

Natürlich variiert die Trinkgeld-Kultur auch innerhalb Österreichs von Region zu Region mitunter recht deutlich. Im Zuge der Hochzeit sollte beim Trinkgeld – bei all dem finanziellen Aufwand, der sowieso zustande kommt – jedenfalls nicht geknausert werden.

Dem Herrn Pfarrer ein paar gut gemeinte Euro zuzustecken ist aber genauso unter jeder Kritik wie am Standesamt nach der Kaffeekasse zu fragen. Die Hochzeitsgäste für eine Spende für die Kirche sammeln zu lassen und den Ministranten bzw. Blumenkindern mit einer netten Aufmerksamkeit Freude zu machen, ist aber durchaus üblich und erwünscht.

Nicht nur Geld zählt

Pfarrer und Organisten können Sie selbstverständlich gerne zur Tafel laden und die von Ihnen gebuchten Musiker sollten in der Pause jedenfalls auch zum Essen eingeladen sein und Freigetränke ausgeschenkt bekommen. Verpflegung sollte sich auch Ihr Fotograf erwarten dürfen.

Lieber auf ein Gläschen Sekt bitten Sie, wenn der oder die Chefin selbst noch Blumen oder Hochzeitstorte liefert. Bringt ein Angestellter oder ein Bote diese Dinge, ist wiederum eine Spende angebracht.

Die Frage ist nur: wie viel Trinkgeld bei der Hochzeit?

Die angesprochenen zehn Prozent können im Einzelfall zu wenig, bei sehr großen zu erwartenden Rechnungsbeträgen aber auch etwas übertrieben sein. Völlig selbstverständlich ist ein ordentlicher Beitrag für alle, die Ihre Feierlichkeiten grundlegend und über längere Zeit in Schwung halten: Servierkräfte, aber auch Küchenmannschaft oder Barkeeper/in haben sich einen anständigen Obolus verdient.

Wenn Sie noch vor Feierende für Zufriedenheit sorgen wollen, orientieren Sie sich an der Größe Ihrer Hochzeitsgesellschaft und rechnen Sie pro Gast zwischen vier und fünf Euro Trinkgeld ein. Multiplizieren Sie entsprechend und runden Sie – Ihrem Zufriedenheitsgrad entsprechend – gegebenenfalls noch etwas nach oben ab.

Den Gesamtbetrag übergeben Sie dann – allerdings nicht vor den Augen Ihrer Gäste – mit ein paar freundlichen Worten an die hauptverantwortliche Servierkraft (das ist meist auch die engagierteste). Oder, Sie lassen das mit besten Wünschen von einem Trauzeugen erledigen.
Insgesamt ist das Trinkgeld von Art und Dauer einer Dienstleistung natürlich genauso abhängig wie vom persönlichen Empfinden des Gebenden. Aber das sollte im Rahmen Ihrer Hochzeit in jedem Fall ein besseres und großzügiges sein.