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Nach der Hochzeit – Budgetplanung

Nach der Hochzeit – so plant man das gemeinsame Budget

Nach dem Ja-Wort beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt. Davon sind auch die Finanzen betroffen. Ab jetzt geht es um die gemeinsame Lebensplanung und auch darum, wie man das gemeinsame Budget plant. Wichtig ist es, an dieser Stelle einen Finanzplan aufzustellen, der auf gegenseitigem Vertrauen beruht. Das ist ein sehr hilfreicher Schritt, um den Alltag zu bewältigen und die gemeinsamen Ziele zu erreichen.



Berücksichtigt werden müssen dabei alle Lebensbereiche und Ausgaben. Möchte beispielsweise einer der Partner oder beide bei NetBet Österreich kostenlos spielen, fallen dafür zunächst keine Ausgaben an. Wird jedoch mit Echtgeld gespielt, muss ein Budget festgelegt werden. Demnach sollten die Freizeitausgaben vorab klar geregelt sein. Worauf es bei der Finanzplanung noch zu achten gibt, wollen wir hier erläutern.

Das Leben und die Finanzen teilen

Auch wenn in der Beziehung eine große Harmonie herrscht, so ist es durchaus möglich, dass die Partner in Geldangelegenheiten sehr unterschiedliche Einstellungen haben. Daher ist eine offene und ehrliche Kommunikation hinsichtlich der Finanzen das A und O. Die sollte dann spätestens nach den Flitterwochen beginnen. Grundsätzlich sollte die Planung der Finanzen den persönlichen Umständen angepasst sein. Allerdings gibt es keine allgemeingültige Lösung für die Finanzen in einer Ehe. Während einige Paare sich dazu entscheiden, die Finanzen zusammenzulegen, ist es für andere Paare sehr wichtig, die Finanzen getrennt zu halten.

In der Folge ist es aber umso wichtiger, die Finanzplanung regelmäßig zu überprüfen, denn es gibt viele Gründe, warum sich diese Planung wieder ändern kann. Ein Kind wird geboren, oder man verliert plötzlich den Arbeitsplatz. Es gibt viele Faktoren, warum sich die finanzielle Situation plötzlich ändern kann. Wenn man sich für ein gemeinsames Leben entschieden hat, so teilt man auch in gewisser Weise die Finanzen. Wichtig ist, auch hier flexibel zu bleiben und entsprechende Kompromisse zu finden. Das gilt auch dann, wenn die Ansichten in finanzieller Hinsicht auseinandergehen.

Es kann immer wieder vorkommen, dass ein Partner eher sparsam ist, während der andere das Geld gerne und reichlich ausgibt. Ein Kompromiss könnte hier zum Beispiel sein, dass der Sparsame ein wenig lockerer mit dem Geld umgeht, während sich der andere zukünftig ein bisschen zügelt und ebenfalls mehr spart.

Gemeinsame und individuelle Kosten auflisten

Zunächst ist es wichtig, alle gemeinsamen Ausgaben aufzulisten. Zu diesen Ausgaben gehören:

  • Strom-, Wasser- und Gaskosten
  • Miete
  • Kreditzahlungen

Einbezogen werden hier auch geplante Urlaube oder gemeinsame Restaurantbesuche. Doch es gibt natürlich auch ganz individuelle Kosten, wie zum Beispiel:

  • Ausgaben für Kleidung
  • Hobbys
  • gemeinsame Abende mit Freunden.

Wenn klar geregelt ist, welche Ausgaben zu den individuellen Freizeitausgaben gehören, kann viel Stress vermieden werden.

Gemeinsame finanzielle Ziele festlegen

Gleich zu Beginn einer Ehe sollten zudem die gemeinsamen finanziellen Ziele festgelegt werden. Dabei kann es sich um den Kauf oder den Bau eines Hauses handeln, um die Finanzierung einer Traumreise oder die Kosten, die die Familienplanung beansprucht. Hier geht es schlicht um die langfristigen Ziele, die man gemeinsam in einer Ehe anstrebt.

Nicht jeder verdient gleich viel

Wichtig ist es auch, von Anfang an festzulegen, wer was beisteuern kann, denn nicht jeder Partner verdient gleich viel. Darum muss hier berücksichtigt werden, wer wie viel besteuern kann und eine faire Lösung sollte gefunden werden. Natürlich können sich auch die Einkommensverhältnisse wieder ändern, entsprechend sollten die Vereinbarungen im Laufe der Zeit wieder neu überarbeitet werden.

Gemeinschaftskonto oder Einzelkonten

Wichtig ist es natürlich auch, sich für die entsprechende Kontoführung zu entscheiden. Soll in der Zukunft ein Gemeinschaftskonto geführt werden, oder behält jeder sein Konto. Beide Varianten haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Entscheidet man sich für ein Gemeinschaftskonto, so spart man sich entsprechende Kontoführungsgebühren ein.

Vor allem werden die gemeinsamen Gelder auf einem Konto verwaltet, von dem dann auch die laufenden gemeinsamen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen abgezogen werden. Hier muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass rein theoretisch jeder Partner die Möglichkeit hat, das komplette Guthaben abzuheben. Ein Faktor, der leider häufig dann eintritt, wenn es zur Trennung kommt.

Zudem haftet jeder Partner für dieses Konto in vollem Umfang, wenn also der Dispokredit in Anspruch genommen wird, egal von wem, haftet der andere für die Schulden gleich mit. Heute entscheiden sich daher viele Ehepaare für ein eigenes Konto und gleichzeitig wird ein Konto für gemeinsame Einnahmen und Ausgaben eröffnet. Zum einen bleibt so jeder Partner in gewisser Hinsicht eigenständig und finanzielle Verluste können so minimiert werden.

Steuerersparnis

Als Ehepaar kann man sich gemeinsam veranlagen lassen. Hier hat man die Wahl zwischen unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen. Gegenüber unverheirateten Paaren hat man hier deutliche Steuervorteile. Als Ehepaar wird man zunächst automatisch in die Lohnsteuerklasse 4 eingeordnet. Allerdings kann man das abhängig von der Verdiensthöhe ändern lassen.

Die Steuerklasse 4 wird immer dann gewählt, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, wird in der Regel die Steuerklassenkombination 3 und 5 gewählt. Wobei der Partner, der den höheren Verdienst hat, in die Steuerklasse 3 eingeordnet wird, und der andere entsprechend in die Steuerklasse 5.

Versicherungen zusammenlegen

Nach der Hochzeit ist es immer sehr sinnvoll, einen genauen Blick auf die Versicherungen zu legen. Es gibt viele Policen, die nun plötzlich doppelt vorhanden sind und die man sehr gut zusammenlegen kann. Häufig bekommt man dann sogar auch noch bessere Tarifkonditionen. Diese Versicherungen können in der Regel zusammengelegt werden:

  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Rechtsschutz
  • Kfz-Versicherung
  • Auslandskrankenversicherung

In der Regel funktioniert die Zusammenlegung der Versicherungen so, dass ein Ehepartner seine Versicherung kündigt und in die Versicherung des anderen mit aufgenommen wird. Manchmal kann es aber auch sehr sinnvoll sein, beide bestehenden Verträge zu kündigen und einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen abzuschließen.

Auch bei der Krankenversicherung verhält es sich so, dass ab der Hochzeit nur noch eine Krankenversicherung benötigt wird. Ein Ehepartner kann in die Krankenversicherung des anderen mit aufgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist dieser dann kostenlos mitversichert, sofern dieser nur einen geringfügigen Verdienst auf 520 Euro-Basis oder überhaupt keine Einnahmen hat.

Auch bei der Altersvorsorge wirkt sich ein Trauschein positiv aus. Verstirbt ein Partner, so erhält der andere Partner eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse.