Hochzeit

Allgemeine Infos zum Thema Hochzeit

Wurde einmal die große Frage gestellt, dreht sich einfach alles um den schönsten Tag im Leben. Das Wort heiraten und Hochzeit wird einfach jeden Tag in den Mund genommen. Da stellt man sich selbst einmal die Frage – von wo kommt eigentlich dieses Wort und welche Bedeutung hat es ursprünglich? Auf den Spuren des Wortes Hochzeit wurde uns aber klar, dass es etymologisch eigentlich keine Erklärung dafür gibt.



Inhaltsverzeichnis

Bereits in der Bibel spricht man vom Wort „Ehebund” und bezeichnet damit die ewige Verbindung zwischen Mann und Frau, die von Gott geschlossen wird.

Im Mittelalter spricht man schon vom Wort Hochzeit. Dieses Wort lässt sich mit dem Wort „hôchzît” mit festliche, hohe Zeit übersetzen. Damit meinte man alle hohen christlichen Feste, aber hauptsächlich die vier Jahresfeste Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten. Erst im Laufe der Zeit fand das Wort eine Bedeutung in „Eheschließung”.

Das Wort „Heirat” fand unter Martin Luther, also im 16. Jahrhundert, die Bedeutung Zusammenschluss zweier Haushalte.

Hat sich das Wort auch im Laufe der Zeit stark verändert, so steht im Mittelpunkt: Die Liebe von zwei Menschen für einander.

Was bedeutet eine Hochzeit eigentlich?

Hochzeit

Die Hochzeit ist Grundlage, für die eheliche Beziehung und markiert den Anfang einer weiten Reihe wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Pflichten und Rechte zwischen den Familien, die durch eine Hochzeit verbunden werden. Es ist keine Seltenheit, dass bereits bei der Hochzeit Güter oder Geld zwischen den beiden Familien ausgetauscht werden.

In den meisten Religionen und Kulturen ist eine Ehe erst vollends gültig, wenn die frisch vereinigten Ehepartner sie vollziehen, das heißt sich auch auf sexueller Ebene vereinigen. In der katholischen Kirche zum Beispiel ist eine Ehe zwar gültig, wenn sie nicht vollzogen ist, kann aber durch einen Gnadenakt von kirchlicher Seite geschieden werden.

Zweck der Trauung selbst ist, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen und die in der Ehe gezeugten Nachkommen zu legitimieren. Es gibt Kulturen, in denen die Geburtsrechte davon abhängig sind.

Die Hochzeit aus rechtlicher Sicht

Eine Eheschließung besteht darin, dass die Verlobten persönlich und gleichzeitig erklären, dass sie miteinander die Ehe eingehen wollen. Der Standesbeamte fragt das Brautpaar in Gegenwart der Trauzeugen einzeln und nacheinander, ob sie einander heiraten wollen. Wird das von beiden Seiten bejaht, erklärt er die Verlobten als rechtmäßig verheiratet.

Zu beachten ist:

1) Konfessionelle Trauungen sind für die Behörde nicht rechtsgültig.

2) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bekommen automatisch die Staatsbürgerschaft und den vereinbarten Familiennamen der Eltern.

Ursprung des Wortes Hochzeit

Das Präfix „Hoch“, beziehungsweise sein Ursprung „hu“ bedeuten so viel wie schwanger sein, wachsen und schwellen. Der Begriff „Hochzeit“ wurde früher für jede hohe Feier verwendet, bis ins späte Mittelalter konnten damit sowohl weltliche als auch kirchliche Feste bezeichnet werden. Er leitet sich vom althochdeutschen hōhzīt und vom mittelhochdeutschen hōhgezīt ab. Ursprünglich bedeutete der Begriff so viel wie „Festzeit“, was Eheschließungen natürlich inkludierte. Mit der Zeit reduzierte sich das Wort „Hochzeit“ aber auf die Eheschließung und betont den feierlichen Charakter einer solchen.

Geschichte

Unter Christen wurde eine Ehe durch das Ehesakrament, bestehend aus Ehevertrag, beziehungsweise Eheversprechen und dem Vollzug der Ehe geschlossen. Da der Vollzug der Ehe für ihre Rechtsgültigkeit notwendig war, wurde dieser oft unter Aufsicht abgeschlossen oder durch „Beweismaterial“ dokumentiert. Grundsätzlich wurde der Vollzug aber als abgeschlossen betrachtet, sobald Braut und Bräutigam sich gemeinsam zurückzogen. Eine Scheidung war damals unmöglich, eine Ehe konnte nur beendet werden, wenn nachgewiesen werden konnte, dass Voraussetzungen der Hochzeit nicht erfüllt waren – also wenn die Ehe von Anfang an ungültig war. Ansonsten war eine Trennung zwar möglich, aber keine erneute Hochzeit mit einem anderen Partner.

Bis ins Mittelalter waren die formellen Aspekte einer Trauung nicht nötig, damit eine Ehe als rechtsgültig galt. Das heißt, dass auch Verlobungen, die innerhalb eines familiären Rahmens geschlossen wurden, aus Sicht der katholischen Kirche rechtsgültig waren. In Folge der Reformation wurde zuerst von der protestantischen, mit dem Konzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche, die öffentliche Trauung durch den Pfarrer als verpflichtend für eine gültige Ehe erklärt. Die Folge davon war, dass die Kirche für Eheschließungen, sowie in rechtlichen und moralischen Fragen, die einzige zuständige Instanz wurde. Mit der Einführung der bürgerlichen Ehe wurde diese Phase beendet.

Es war lange Zeit üblich, dass Brautleute bis zur Hochzeit als Jungfrauen beziehungsweise Jünglinge galten. Solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war, wurde in Traueinträgen in Kirchenbüchern für die Braut auch die Bezeichnung Jungfrau verwendet – Andernfalls galten die Bezeichnungen „deflorata“ oder, für Schwangere, „impraegnata“. In diesem Fall fand die Hochzeit auf Verordnung statt, der Name des Brautvaters ist dann im Traueintrag oft nicht zu finden.

Von 1875 bis 2008 galt in Deutschland die verpflichtende Zivilehe – nur standesamtlich verheiratete Paare durften sich auch in der Kirche trauen lassen. Erfolgte diese ohne standesamtliche Trauung, so galt dies als eine Ordnungswidrigkeit. Im Normalfall fordern Kirchen noch immer die zivile Ehe, kirchliche Trauungen ohne Ziviltrauung werden nur in Notfällen als „Nottrauung“ akzeptiert

Ab dem 13. Jahrhundert gibt es Belege für das Beilager und die Trauung per Stellvertreter, dabei fand die Hochzeit in Abwesenheit eines der Verlobten, meist des Bräutigams statt, der sich durch einen Bevollmächtigten vertreten ließ. Vor Allem unter Adeligen war diese Form der Trauung verbreitet. Auch aus dem zweiten Weltkrieg gibt es Belege für solche Eheschließungen, wenn der Bräutigam an der Front war und deshalb nicht anwesend sein konnte. Manchmal wurde so sogar ein Gefallener geheiratet, da die Todesnachricht nicht immer rechtzeitig ankam.

In der DDR wurde damals die Sozialistische Trauung als Alternative zur kirchlichen Eheschließung eingeführt. In einem festlichen Rahmen fand zuerst die standesamtliche Trauung statt, wobei ein Betriebsleiter oder Parteisekretär eine Ansprache hielt. Im Anschluss besuchten die Verheirateten ein Denkmal für im Krieg gefallene sowjetische Soldaten, wo der Brautstrauß als Symbol der Staatstreue niedergelegt wurde.

Bis 1998 musste man vor der Trauung ein Aufgebot bestellen, später wurde diese Aufgabe aber von den Standesämtern übernommen.

Standesamtliche Trauung

Laut deutschem Familienrecht ist die Trauung das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein Vertrag, die Willenserklärungen müssen in Gegenwart eines Standesbeamten abgegeben werden.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist nur die standesamtliche Trauung zivilrechtlich verbindlich. Diese ist rein formal, eine große Hochzeitszeremonie gibt es nicht. Da immer mehr Paare aber auf eine kirchliche Trauung verzichten, bieten die meisten Gemeinden dem Anlass angemessene Räumlichkeiten für die ganze Hochzeitsgesellschaft. Bräuche, wie zum Beispiel das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Normalerweise darf die standesamtliche Eheschließung nur in öffentlichen Gebäuden stattfinden. Die Anmeldung wird in der Regel auf einem Standesamt der Gemeinde vorgenommen, in der der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Nötig dafür sind unter anderem :

  • ein gültiger Personalausweis
  • ein Auszug aus dem Geburtenbuch
  • eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz
  • bei Vorehen: Familienbuchabschriften

Meist kann man die standesamtliche Trauung auch in anderen geeigneten Einrichtungen des selben Landes vornehmen. In vielen Standesämtern ist es auch möglich, die Hochzeit am Samstag abzuhalten.

Kirchliche Trauung

Hochzeit

Aufgrund der Trennung von Kirche und Staat hat die kirchliche Trauung bei uns nur kirchenrechtliche Bedeutung. In Ländern mit Staatskirchen wie Griechenland oder Dänemark ist die kirchliche Hochzeit auch zivilrechtlich relevant.

In den meisten Kirchen steht die kirchliche Hochzeit nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. In Ländern wo die standesamtliche Hochzeit nötig ist, muss diese vor der kirchlichen Hochzeit vorgenommen werden. Nach katholischem Verständnis ist die Eheschließung erst mit der öffentlichen Trauung und somit dem Spenden des Ehesakraments vor dem Kirchenrecht gültig.

In der evangelischen Kirche wird die kirchliche Trauung als Gottesdienst anlässlich der schon erfolgten Eheschließung verstanden. Die Trauung findet fast ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt dabei nur wenige Ausnahmen, meist wird dann ein Ort im Freien gewählt. Wird nicht in der eigenen Gemeinde geheiratet, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers.

Die kirchliche Trauung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verlobten der gleichen Kirche und Konfession angehören. Unterscheiden sich die Konfessionen, so kann der zuständige Pfarre beziehungsweise die Kirchengemeindeleitung vor Ort entscheiden, ob trotzdem geheiratet werden darf. In der katholischen Kirche benötigt man für die Hochzeit mit orthodoxen Partnern zusätzlich die Zustimmung eines Bischofs.

Wenn jemand mit katholischer Konfession einen nichtkatholischen Partner im Ritus einer anderen Konfession heiraten, so muss beim Bischof eine „Dispens von der Formpflicht“ eingeholt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Katholik einen Nichtchrist standesamtlich heiraten will.

Wenn einer der Verlobten entweder eine katholische oder evangelische Konfession hat und beide eine „ökumenische Trauung“ möchten, muss man sich dafür auf beiden Pfarrämtern anmelden. Je nachdem, in welcher der beiden Kirchen die Hochzeit stattfindet, wird ein Pfarrer der jeweils anderen Konfession hinzugezogen. Das heißt, eine ökumenische Trauung ist in der evangelischen Kirche eine Hochzeit unter Mitwirken eines katholischen Pfarrers und umgekehrt. In der Erzdiözese Freiburg und der evangelischen Landeskirche Baden gibt es eine Sonderregelung, die es ermöglicht, dass der evangelische und katholische Pfarrer an der Hochzeitszeremonie gleichberechtigt mitwirken.

Kirchliche Segnung und Trauung homosexueller Paare

In einigen Kirchen ist statt der kirchlichen Hochzeit für gleichgeschlechtliche Paare ein Segnungsgottesdienst erlaubt. Diese Gottesdienste beinhalten liturgische Handreichungen und werden normalerweise vom Ortspastor durchgeführt, wenn dieser bereit dazu ist.

In der Schweiz zum Beispiel werden homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, von rund 13 evangelischen Landeskirchen und einigen Kantonalkirchen des Schweizer evangelischen Kirchenbunds im Rahmen eines Gottesdiensts gesegnet. In der altkatholischen Kirche ist dies auch möglich, zum Beispiel in Belgien und den Niederlanden
In den lutherischen skandinavischen Kirchen von Schweden, Norwegen und Dänemark wurden kirchliche Hochzeiten gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt.

Freie Trauung

Hochzeit

Eine Freie Trauung ist eine private Zeremonie, die von kirchlicher und standesamtlicher Trauung unabhängig abgehalten wird. Sie hat keine rechtliche Relevanz, gibt aber Paaren von unterschiedlichen Konfessionen oder Religionen, gleichgeschlechtlichen Paaren, und auch allen anderen die Möglichkeit, eine Hochzeitsfeier beliebig zu gestalten. Durchgeführt werden sie in der Regel von:

  • freien Theologen
  • weltlich- humanistischen Feiersprechern
  • Hochzeitsrednern
  • Man kann sie aber auch vollkommen eigenständig vollziehen.

Hochzeitsjubiläen

Es ist üblich, bestimmte Ehedauern erneut zu feiern. Am bekanntesten sind wohl:

  • die Silberne Hochzeit (25 Jahre)
  • die Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • die Diamantene Hochzeit (60 Jahre)

Nach 70 Jahren Ehe feiert man die sogenannte Gnaden-Hochzeit, insgesamt kommt es aber nur selten dazu.

Lebenspartnerschaft

Bis 2002 war nicht geklärt, ob der Begriff Heirat/ heiraten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft gilt, oder ob der Begriff verpartnern zu verwenden ist. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) verwendete ursprünglich den Begriff heiraten, benutzt aber nun auch das Wort verpartnern. Die Bezeichnung Heirat für homosexuelle Paare wird von Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren abgelehnt. Es gibt aber Länder, in denen homosexuelle Ehen gleichgeschlechtlichen Ehen rechtlich zu 100 Prozent gleichgestellt sind, weshalb der Ehebegriff dort für beides gilt.

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